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Stausee
Im Rahmen der Richtplananpassung werden insgesamt 35 Wasserkraftvorhaben festgelegt. Foto: AEV, Repower

Der Kanton hat den Bereich «Energie» des Kantonalen Richtplans grundlegend überarbeitet. Der neue «Richtplan Energie» liegt seit dem 12. April 2023 öffentlich auf. Die Bevölkerung ist gebeten, ihre schriftlichen Vorschläge und Einwendungen bis spätestens am 30. September 2023 abzugeben.

Das Kapitel «Energie» des kantonalen Richtplans wurde im Jahr 2003 vom Bundesrat genehmigt. Da sich die energiepolitischen Rahmenbedingungen seither umfassend verändert haben, hat sich der Kanton entschieden, das Kapitel Energie gesamthaft zu überarbeiten.

Schwerpunkt auf Wasser- und Windenergie

Der neue «Richtplan Energie» (KRIP-E) setzt die räumlichen Rahmenbedingungen, um den Kanton langfristig und klimaangepasst mit erneuerbarer und einheimischer Energie zu versorgen. Ein Schwerpunkt liegt darauf, mögliche Nutzungspotenziale für Wasser- und Windenergie in Graubünden unter sorgfältiger Interessenabwägung mit dem Landschafts- und Umweltschutz aufzuzeigen.

Öffentliche Auflage bis am 30. September 2023

Die öffentliche Auflage des KRIP-E hat am 12. April 2023 begonnen und endet am 30. September 2023. Sie wird auf digitalem Weg, als sogenannte E-Vernehmlassung durchgeführt.

Sämtliche Unterlagen können unter dem Link E-Vernehmlassung heruntergeladen werden. Erklärvideos auf der Website führen Sie in die Benutzung der Plattform ein.

Die schriftlichen Vorschläge und Einwendungen der Bevölkerung sowie interessierter Kreise können bis spätestens am 30. September 2023 via die Website E-Vernehmlassung eingegeben werden.