Mit dem Impulsprogramm «Green Deal für Graubünden» soll der Kanton bis 2050 klimaneutral werden. Quelle: Situationsanalyse AGD
Ein umfassendes Massnahmenpaket ist geschnürt
Der Grundlagenbericht zum AGD beinhaltet im Sinne einer Auslegeordnung insgesamt 27 Massnahmen, die dazu beitragen sollen, die Ziele des AGD zu erreichen. Sie setzen in erster Linie dort an, wo die klimaschädlichen Energieträger wie Heizöl, Benzin oder Diesel verbraucht werden, also bei Gebäuden, im Verkehr, im Tourismus, beim Konsum oder in der Industrie. Auch der Methanausstoss in der Landwirtschaft soll geringer werden. Einige Massnahmen unterstützen die Wirtschaft und die Bevölkerung darin, im veränderten Klima besser zurechtzukommen, zum Beispiel in der Land- und Forstwirtschaft oder im Umgang mit Naturgefahren. Eine dritte Gruppe von Massnahmen fördert die Produktion von erneuerbarer Energie, um die fossilen Energieträger zu ersetzen und den höheren Strombedarf durch die Elektrifizierung des Wärmesektors (Wärmepumpen) und des Verkehrssektors (Elektromobilität) ausgleichen zu können.
Die Wirksamkeit der Massnahmen periodisch prüfen
Die Massnahmen des AGD setzen in den verschiedensten Bereichen des Alltags und der Wirtschaft an. Sie sollen gemäss dem AGD-Bericht bis 2050 insgesamt 6,7 Mio. Tonnen Treibhausgase vermeiden und dank der Anpassung Schäden im Umfang von knapp 400 Mio. Franken verhindern. Im Durchschnitt kosten die Massnahmen des AGD bis 2050 rund 59 Mio. Franken pro Jahr. Ein erheblicher Anteil dieser Investitionen fliesst in das Baugewerbe, den Verkehr, den Handel und das verarbeitende Gewerbe in der Region.
Obwohl der AGD mit dem Bündel an vorgeschlagenen Massnahmen die Treibhausgasemissionen deutlich reduzieren kann, fehlen weitere 3 bis 5 Mio. Tonnen bis zum angestrebten Ziel Netto-Null ab 2050. Die Verwaltung wird periodisch überprüfen und dem Parlament Bericht erstatten, ob die Ziele mit den umgesetzten Massnahmen voraussichtlich erreicht werden können, welche neuen Massnahmen sie allenfalls vorschlägt und wie sich diese auf die Beschäftigung und Binnenwertschöpfung auswirken.
Erste Etappe: Aufbauen auf bestehenden Regelungen
Der Grosse Rat hat die erste Etappe des AGD in der Oktobersession 2021 gutgeheissen. Damit hat die Umsetzung der ersten elf Massnahmen begonnen. Sie verstärken im Wesentlichen die laufenden Bestrebungen für Klimaschutz und Klimaanpassung auf nationaler und kantonaler Ebene.
Zweite Etappe: Bündner Klima- und Innovationsgesetz (BKIG)
In der Aprilsession 2025 hat der Grosse Rat die zweite Etappe des AGD beschlossen. Damit hat er das Bündner Klima- und Innovationsgesetz BKIG verabschiedet, das die rechtliche Basis für künftige Klimaschutzmassnahmen und deren Finanzierung schafft. Das neue Gesetz unterliegt dem fakultativen Referendum; die Referendumsfrist läuft bis zum 5. August 2025. Die Umsetzung der Etappe II erfolgt frühestens ab Anfang 2026.