Navigation

Inhaltsbereich

Berninagruppe im Herbst
Berninagruppe im Herbst. Foto: Amt für Natur und Umwelt Graubünden

Graubünden will bis 2050 klimaneutral werden. Der «Aktionsplan Green Deal für Graubünden» weist den Weg zu Netto-Null und zur Anpassung an ein verändertes Klima. Erste Massnahmen laufen seit Ende 2021. Im April 2025 hat der Grosse Rat mit dem Erlass des Bündner Klima- und Innovationsgesetzes (Gesetz über die Förderung und Finanzierung von Massnahmen zu Klimaschutz und Innovation in Graubünden, BKIG ) die Grundlagen für die zweite Etappe gelegt.

Der «Aktionsplan Green Deal für Graubünden» (AGD) ist ein Impulsprogramm zur Förderung von Klimaschutz und Klimaanpassung im Kanton Graubünden. Vom Grossen Rat im Jahr 2019 initiiert, orientiert sich der von der Verwaltung ausgearbeitete AGD am Ziel, dass Graubünden bis im Jahr 2050 klimaneutral wird. Der AGD bezweckt zudem, Bevölkerung, Wirtschaft und Natur besser vor den negativen Folgen des Klimawandels zu schützen und ermöglicht – wo sinnvoll und machbar – deren Anpassung an das veränderte Klima.

Anlass für den AGD war der Auftrag Wilhelm «Green Deal für Graubünden: Klimaschutz als Chance nutzen». Der Grosse Rat hat ihn in der Junisession 2019 überwiesen und damit die Regierung beauftragt, einen Aktionsplan vorzulegen. Dieser soll gewährleisten, dass die Treibhausgas-(THG)-Emissionen rasch gedrosselt und die Anpassung an den Klimawandel wirksam angegangen werden.

 

Grafik zum Impulsprogramm «Green Deal für Graubünden»

Mit dem Impulsprogramm «Green Deal für Graubünden» soll der Kanton bis 2050 klimaneutral werden. Quelle: Situationsanalyse AGD

Ein umfassendes Massnahmenpaket ist geschnürt

Der Grundlagenbericht zum AGD beinhaltet im Sinne einer Auslegeordnung insgesamt 27 Massnahmen, die dazu beitragen sollen, die Ziele des AGD zu erreichen. Sie setzen in erster Linie dort an, wo die klimaschädlichen Energieträger wie Heizöl, Benzin oder Diesel verbraucht werden, also bei Gebäuden, im Verkehr, im Tourismus, beim Konsum oder in der Industrie. Auch der Methanausstoss in der Landwirtschaft soll geringer werden. Einige Massnahmen unterstützen die Wirtschaft und die Bevölkerung darin, im veränderten Klima besser zurechtzukommen, zum Beispiel in der Land- und Forstwirtschaft oder im Umgang mit Naturgefahren. Eine dritte Gruppe von Massnahmen fördert die Produktion von erneuerbarer Energie, um die fossilen Energieträger zu ersetzen und den höheren Strombedarf durch die Elektrifizierung des Wärmesektors (Wärmepumpen) und des Verkehrssektors (Elektromobilität) ausgleichen zu können.

Die Wirksamkeit der Massnahmen periodisch prüfen

Die Massnahmen des AGD setzen in den verschiedensten Bereichen des Alltags und der Wirtschaft an. Sie sollen gemäss dem AGD-Bericht bis 2050 insgesamt 6,7 Mio. Tonnen Treibhausgase vermeiden und dank der Anpassung Schäden im Umfang von knapp 400 Mio. Franken verhindern. Im Durchschnitt kosten die Massnahmen des AGD bis 2050 rund 59 Mio. Franken pro Jahr. Ein erheblicher Anteil dieser Investitionen fliesst in das Baugewerbe, den Verkehr, den Handel und das verarbeitende Gewerbe in der Region.

Obwohl der AGD mit dem Bündel an vorgeschlagenen Massnahmen die Treibhausgasemissionen deutlich reduzieren kann, fehlen weitere 3 bis 5 Mio. Tonnen bis zum angestrebten Ziel Netto-Null ab 2050. Die Verwaltung wird periodisch überprüfen und dem Parlament Bericht erstatten, ob die Ziele mit den umgesetzten Massnahmen voraussichtlich erreicht werden können, welche neuen Massnahmen sie allenfalls vorschlägt und wie sich diese auf die Beschäftigung und Binnenwertschöpfung auswirken.

Erste Etappe: Aufbauen auf bestehenden Regelungen

Der Grosse Rat hat die erste Etappe des AGD in der Oktobersession 2021 gutgeheissen. Damit hat die Umsetzung der ersten elf Massnahmen begonnen. Sie verstärken im Wesentlichen die laufenden Bestrebungen für Klimaschutz und Klimaanpassung auf nationaler und kantonaler Ebene.

Zweite Etappe: Bündner Klima- und Innovationsgesetz (BKIG)

In der Aprilsession 2025 hat der Grosse Rat die zweite Etappe des AGD beschlossen. Damit hat er das Bündner Klima- und Innovationsgesetz BKIG verabschiedet, das die rechtliche Basis für künftige Klimaschutzmassnahmen und deren Finanzierung schafft. Das neue Gesetz unterliegt dem fakultativen Referendum; die Referendumsfrist läuft bis zum 5. August 2025. Die Umsetzung der Etappe II erfolgt frühestens ab Anfang 2026. 

Dokumente

TypTitelDatum
Aktionsplan Green Deal - Massnahmen zu Klimaschutz und Klimaanpassung10.08.2021
Aktionsplan Green Deal - Finanzierungskonzept10.08.2021