Der «Aktionsplan Green Deal für Graubünden» zeichnet den Weg hin zur Klimaneutralität und zum Schutz vor den Risiken eines veränderten Klimas. Seit Dezember 2021 werden die ersten Massnahmen umgesetzt.
Der «Aktionsplan Green Deal für Graubünden» (AGD) ist ein Impulsprogramm zur Förderung von Klimaschutz und Klimaanpassung im Kanton Graubünden. Vom Grossen Rat im Jahr 2019 initiiert, orientiert sich der von der Verwaltung ausgearbeitete AGD am Ziel, bis im Jahr 2050 klimaneutral zu werden. Der AGD bezweckt zudem, Bevölkerung, Wirtschaft und Natur besser vor den negativen Folgen des Klimawandels zu schützen und ermöglicht – wo sinnvoll und machbar – deren Anpassung an das veränderte Klima.
Anlass für den AGD ist der Auftrag Wilhelm «Green Deal für Graubünden: Klimaschutz als Chance nutzen». Der Grosse Rat hat ihn in der Junisession 2019 überwiesen und damit die Regierung beauftragt, einen Aktionsplan vorzulegen. Dieser soll gewährleisten, dass die Treibhausgas-(THG)-Emissionen rasch gedrosselt und die Anpassung an den Klimawandel wirksam angegangen werden.
Mit dem Impulsprogramm «Green Deal für Graubünden» soll der Kanton bis 2050 klimaneutral werden. Quelle: Situationsanalyse AGD
Ein umfassendes Massnahmenpaket ist geschnürt
Die kantonale Verwaltung hat insgesamt 27 Massnahmen entwickelt, um die Ziele des AGD zu erreichen. Sie setzen in erster Linie dort an, wo die klimaschädlichen Energieträger wie Heizöl, Benzin oder Diesel verbraucht werden, also bei Gebäuden, im Verkehr, im Tourismus, beim Konsum oder in der Industrie. Auch der Methanausstoss in der Landwirtschaft soll geringer werden. Einige Massnahmen unterstützen die Wirtschaft und die Bevölkerung darin, im veränderten Klima besser zurechtzukommen, zum Beispiel in der Land- und Forstwirtschaft oder im Umgang mit Naturgefahren. Eine dritte Gruppe von Massnahmen fördert die Produktion von erneuerbarer Energie, damit die unerwünschten fossilen Energieträger möglichst bald ersetzt werden.
Aufbauen auf bestehenden Regelungen
Die geplanten Massnahmen verstärken im Wesentlichen die laufenden Bestrebungen für Klimaschutz und Klimaanpassung auf nationaler und kantonaler Ebene. So beruhen beispielsweise die Massnahmen im Bereich Gebäude auf dem Energiegesetz und dem Gebäudeprogramm, ermöglichen jedoch höhere Förderbeitragssätze. Für den Umstieg auf erneuerbares Heizen oder die energetische Gebäudesanierung werden 50 bis 100 % höhere Beiträge ausbezahlt. Dies soll die Umsetzung von Heizungsersatz und Gebäudedämmung beschleunigen, dadurch den Heizöl- und Erdgasverbrauch markant senken und entsprechend Treibhausgase vermeiden.
Die Wirksamkeit der Massnahmen periodisch prüfen
Die Massnahmen des AGD setzen in den verschiedensten Bereichen des Alltags und der Wirtschaft an. Sie sollen gemäss dem AGD-Bericht bis 2050 insgesamt 6,7 Mio. Tonnen Treibhausgase vermeiden dank der Anpassung Schäden im Umfang von knapp 400 Mio. Franken verhindern. Im Durchschnitt kosten die Massnahmen des AGD bis 2050 rund 59 Mio. Franken pro Jahr. Ein erheblicher Anteil dieser Investitionen fliesst in das Baugewerbe, den Verkehr, den Handel und das verarbeitende
Gewerbe in der Region.
Obwohl der AGD mit dem Bündel an vorgeschlagenen Massnahmen die Treibhausgasemissionen deutlich reduzieren kann, fehlen weitere 3 bis 5 Mio. Tonnen bis zum angestrebten Ziel Netto-Null ab 2050. Die Verwaltung wird periodisch überprüfen und dem Parlament Bericht erstatten, wie gut die vorgeschlagenen Massnahmen im Sinne des AGD letztlich wirken und welche Auswirkungen auf Beschäftigung und Binnenwertschöpfung sie haben.
Erste Massnahmen starten
Der Grosse Rat hat den AGD in der Oktobersession 2021 für die erste Etappe bis 2024 gutgeheissen. Damit startet die Umsetzung der ersten elf Massnahmen. Die 16 weiteren Massnahmen werden nun im Detail ausgearbeitet; einerseits werden die Massnahmen technisch präzisiert, andererseits die rechtlichen Grundlagen geschaffen und die Finanzierung ermöglicht. Schliesslich gilt es, weitere Betroffene in die Umsetzung der AGD-Ziele einzubinden, zum Beispiel die Bevölkerung, die Gemeinden und die Wirtschaft. Der Grosse Rat wird frühestens Ende 2023 über die Etappe II des AGD entscheiden.