Mit dem Impulsprogramm «Green Deal für Graubünden» soll der Kanton bis 2050 klimaneutral werden. Quelle: Situationsanalyse AGD
Ein umfassendes Massnahmenpaket ist geschnürt
Der Grundlagenbericht zum AGD beinhaltet im Sinne einer Auslegeordnung insgesamt 27 Massnahmen, die dazu beitragen sollen, die Ziele des AGD zu erreichen. Sie setzen in erster Linie dort an, wo die klimaschädlichen Energieträger wie Heizöl, Benzin oder Diesel verbraucht werden, also bei Gebäuden, im Verkehr, im Tourismus, beim Konsum oder in der Industrie. Auch der Methanausstoss in der Landwirtschaft soll geringer werden. Einige Massnahmen unterstützen die Wirtschaft und die Bevölkerung darin, im veränderten Klima besser zurechtzukommen, zum Beispiel in der Land- und Forstwirtschaft oder im Umgang mit Naturgefahren. Eine dritte Gruppe von Massnahmen fördert die Produktion von erneuerbarer Energie, um die fossilen Energieträger zu ersetzen und den höheren Strombedarf durch die Elektrifizierung des Wärmesektors (Wärmepumpen) und des Verkehrssektors (Elektromobilität) ausgleichen zu können.
Die Wirksamkeit der Massnahmen periodisch prüfen
Die Massnahmen des AGD setzen in den verschiedensten Bereichen des Alltags und der Wirtschaft an. Sie sollen gemäss dem AGD-Bericht bis 2050 insgesamt 6,7 Mio. Tonnen Treibhausgase vermeiden und dank der Anpassung Schäden im Umfang von knapp 400 Mio. Franken verhindern. Im Durchschnitt kosten die Massnahmen des AGD bis 2050 rund 59 Mio. Franken pro Jahr. Ein erheblicher Anteil dieser Investitionen fliesst in das Baugewerbe, den Verkehr, den Handel und das verarbeitende Gewerbe in der Region.
Obwohl der AGD mit dem Bündel an vorgeschlagenen Massnahmen die Treibhausgasemissionen deutlich reduzieren kann, fehlen weitere 3 bis 5 Mio. Tonnen bis zum angestrebten Ziel Netto-Null ab 2050. Die Verwaltung wird periodisch überprüfen und dem Parlament Bericht erstatten, ob die Ziele mit den umgesetzten Massnahmen voraussichtlich erreicht werden können, welche neuen Massnahmen sie allenfalls vorschlägt und wie sich diese auf die Beschäftigung und Binnenwertschöpfung auswirken.
Erste Etappe: Aufbauen auf bestehenden Regelungen
Der Grosse Rat hat die erste Etappe des AGD in der Oktobersession 2021 gutgeheissen. Damit hat die Umsetzung der ersten elf Massnahmen begonnen. Sie verstärken im Wesentlichen die laufenden Bestrebungen für Klimaschutz und Klimaanpassung auf nationaler und kantonaler Ebene. So beruhen beispielsweise die Massnahmen im Bereich Gebäude auf dem Energiegesetz und dem Gebäudeprogramm, ermöglichen jedoch höhere Förderbeitragssätze. Für den Umstieg auf erneuerbares Heizen oder die energetische Gebäudesanierung werden 50 bis 100 % höhere Beiträge ausbezahlt. Dies soll die Umsetzung von Heizungsersatz und Gebäudedämmung beschleunigen, dadurch den Heizöl- und Erdgasverbrauch markant senken und entsprechend Treibhausgase vermeiden.
Zweite Etappe: Klimafondsgesetz (BKliG)
Im Rahmen der zweiten Etappe des AGD wurden die 16 weiteren Massnahmen aus dem Grundlagenbericht geprüft und bei Eignung technisch präzisiert. Mit dem Klimafondsgesetz werden die rechtlichen Grundlagen geschaffen, um diese weiteren Massnahmen umsetzen und finanzieren zu können. Die Finanzierung wird über einen neu zu schaffenden Bündner Klimafonds sichergestellt. Die öffentliche Vernehmlassung zum Klimafondsgesetz fand von Januar bis April 2024 statt. Der Grosse Rat wird voraussichtlich im Jahr 2025 über die Etappe II des AGD entscheiden. Dementsprechend erfolgt die Umsetzung der Etappe II frühestens ab Anfang 2026. Schliesslich gilt es, weitere Betroffene in die Umsetzung der AGD-Ziele einzubinden, zum Beispiel die Bevölkerung, die Gemeinden und die Wirtschaft.