Die Regierung hat die Botschaft zum Erlass des «Gesetzes über die Förderung und Finanzierung von Massnahmen zum Klimaschutz» als zweite Etappe des Aktionsplans Green Deal verabschiedet. Damit erfüllt die Regierung den Auftrag des Grossen Rats, die notwendigen Rechtsgrundlagen für weitere Massnahmen zum Klimaschutz und zu deren Finanzierung zu erarbeiten. Der Grosse Rat wird die Botschaft in der Aprilsession 2025 beraten.
Mit dem Aktionsplan «Green Deal für Graubünden» (AGD) leistet der Kanton seinen Beitrag, die globale Klimaerwärmung gegenüber dem vorindustriellen Niveau auf deutlich unter 2 Grad Celsius zu begrenzen und die Treibhausgasemissionen auf Netto-Null ab 2050 zu senken. Ein zentraler Fokus liegt auf der Umstellung hin zu erneuerbaren Energien.
Bereits in der ersten Etappe des Green Deals förderte der Kanton ab Ende 2021 konkrete Massnahmen mit einem Verpflichtungskredit von 67 Millionen Franken und einem Zusatzkredit von 20 Millionen Franken, darunter Projekte in den Bereichen Gebäude, ÖV, Gütertransport und Landwirtschaft.
In der zweiten Etappe sollen mit dem neuen Gesetz über die Förderung und Finanzierung von Massnahmen zum Klimaschutz in Graubünden (BKliG) diese bestehenden Förderprogramme verstärkt weitergeführt und neue geschaffen werden. So fördert der Kanton neu auch Elektroladeinfrastrukturen bei Wohngebäuden sowie grossflächige Photovoltaikanlagen an Gebäuden mit überwiegender Wohnnutzung. Ausserdem kann der Kanton Weiterbildungsangebote und Netzwerke im Greentech-Bereich unterstützen. Zudem schafft die Vorlage neue Anreize für die Anwendung innovativer Technologien sowie die Stärkung der Kreislaufwirtschaft.
Keine Steuererhöhung für Fördermittel
Im BKliG werden die Klimaziele für den Kanton Graubünden verbindlich geregelt. Zur Finanzierung der Massnahmen wird eine Spezialfinanzierung Klimaschutz geschaffen. Als deren Hauptfinanzierungsquellen sind eine einmalige Einlage über 200 Millionen Franken aus dem frei verfügbaren Eigenkapital des Kantons sowie jährliche Zuweisungen aus dem Kantonsanteil an der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) und aus ausgeschütteten Nationalbank-Gewinnen vorgesehen. Damit erfüllt das BKliG den Grundsatzentscheid des Grossen Rats, weder neue oder höhere Abgaben und Steuern noch Steuererhöhungen einzuführen.
Es ist geplant, den Neuerlass BKliG und die dazugehörige Verordnung per 1. Januar 2026 in Kraft zu setzen.