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Winterlandschaft
Bild: Amt für Natur und Umwelt

Noch bis zum 10. April 2024 läuft die Vernehmlassung zum Klimafondsgesetz (BKliG). Dieses ist die Grundlage für die zweite Etappe des Aktionsplans Green Deal (AGD). In zwei Webinaren hat das Amt für Natur und Umwelt (ANU) Ende Februar 2024 den Bündner Gemeinden das Gesetz erläutert und ihnen seine Erwartungen dargelegt.

Das Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartement (EKUD) hat am 9. Januar 2024 die Vernehmlassung zum Klimafondsgesetz (BKliG) eröffnet, die bis am 10. April 2024 dauert.

Das Klimafondsgesetz (BKliG) bildet die Grundlage der zweiten Etappe des Aktionsplans Green Deal für Graubünden (AGD) und soll Anfang 2026 in Kraft treten.

Die Gesetzesvorlage beinhaltet die gesetzlichen Grundlagen für die finanzielle Unterstützung an umfassende Massnahmen zu Klimaschutz und Klimaanpassung. Die Finanzierung soll über einen neu zu schaffenden Bündner Klimafonds sichergestellt werden. Der Kanton übernimmt zudem eine Vorbildfunktion und verpflichtet sich, für die Kantonale Verwaltung bis 2040 Netto-Null-Emissionen zu erreichen.

Auch die Gemeinden sind eingeladen, dieses Ziel für ihre zentralen Verwaltungen anzustreben, soweit es ihre Ressourcen ermöglichen. Das ANU hat den Gemeinden in zwei Webinars die relevanten Aspekte des Gesetzes erläutert und die Erwartungen des Kantons dargelegt.