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Der Kanton Graubünden kann Beiträge für verfahrenstechnische und bauliche Massnahmen an bestehenden Industrieanlagen / in Betrieben gewähren. Voraussetzung dafür ist der Nachweis, dass mit den geplanten Massnahmen eine Treibhausgasverminderung um mindestens 50 % und mindestens 100 Tonnen CO₂eq pro Jahr erzielt wird.

Massnahmen zur Treibhausgasverminderung, die ausschliesslich über eine Gebäudestrukturverbesserung erzielt werden, kann der Kanton Graubünden über das Förderprogramm «Gebäudehülle» unterstützen. → Gebäudehülle