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Der Kanton Graubünden kann sich an den Kosten von Massnahmen beteiligen, wenn diese Massnahmen dauerhaft Treibhausgasemissionen im gewerblichen und industriellen Bereich vermindern. Dies umfasst beispielsweise Massnahmen an Anlagen in gewerblichen und industriellen Prozessen, die in erheblichem Umfang Treibhausgase vermindern.

In Ergänzung zum Bund kann der Kanton Graubünden zudem Pilot- und Demonstrationsanlagen zur Treibhausgasverminderung sowie zur technischen Abscheidung und zur Speicherung von CO₂ fördern.

Der Kanton Graubünden lanciert ausserdem wettbewerbliche Ausschreibungen in diesen Bereichen. Ausgeschrieben werden auch Projekte zur Erzeugung und Verwendung von grünem Wasserstoff oder wasserstoffbasierten Brenn- und Treibstoffen sowie Projekte zur Stärkung der Kreislaufwirtschaft und Ressourceneffizienz.

Der Kanton Graubünden kann zudem Beiträge für Massnahmen gewähren, wenn damit ein wesentlich besserer Nutzungsgrad erzielt wird als die energetischen Anforderungen verlangen.